Mitmachen

Die Energiegenossenschaft Starkenburg wurde 2010 in Heppenheim gegründet. Ziel ist es, die regenerativen Energien in der Region mit Projekten, aus Bürgerhand finanziert, voranzubringen. Eine Win-win-Situation für alle: So vereinen sich umgesetzte Klimaschutzziele mit einem finanziellen Nutzen für die Menschen der Region, die an den Projektorten leben.

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Der Mensch steht im Mittelpunkt

Zusammen für eine nachhaltige Zukunft in der Region Starkenburg

Wie kann man Mitglied werden?

Eine Mitgliedschaft in der ES ist nur im Zusammenhang mit einem Nachrangdarlehen für ein bestimmtes Projekt möglich.

Eine Beteiligung besteht aus Paketen ab 2.000,-€. Von dieser Summe dienen 200,- € dem Erwerb von 2 Geschäftsanteilen (á 100,- €) bei der Energiegenossenschaft Starkenburg eG. Für das Projekt stellt das Mitglied der Genossenschaft ein nachrangiges Darlehen in Höhe von 1.800,- € zur Verfügung. Der Zinssatz für dieses Darlehen ist projektabhängig.

 In der Regel gibt es mehr Interessenten für eine Beteiligung, als Pakete zur Verfügung stehen. Deshalb werden, nach dem „Zwiebelschalenprinzip“, Bürger aus dem Projektumfeld bevorzugt: „Wer auf ein Windrad schaut oder unter einem Solardach lebt, arbeitet oder lernt soll auch einen Nutzen daraus haben.

Die Vorteile

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Gibt es einen Haken?

Jeder, der sich wirtschaftlich betätigt, geht immer gewisse Risiken ein. Wichtig ist es, das „Für und Wider“ abzuwägen und danach seine persönliche Entscheidung zu treffen. Dazu sollte man verstehen, was mit seinem Geld passiert. Im Gegensatz zu den mitunter undurchsichtigen Finanzspekulationen, ist das Geschäftsmodell der Energiegenossenschaft Starkenburg vergleichsweise einfach und transparent.

Doch es bestehen natürlich auch Risiken: *Das Haftungsrisiko jedes Genossenschaftsmitglieds besteht in Höhe seiner Geschäftsanteile. Gemäß unserer Satzung ist eine Nachschusspflicht (Haftung aus Privatvermögen) allerdings ausgeschlossen. Bei dem nachrangigen Darlehen hat dieses Darlehen, wie es der Name schon sagt, Nachrangcharakter. Im (unwahrscheinlichen) Falle einer Genossenschaftsinsolvenz, würde dieses Darlehen hinter Forderungen anderer Gläubiger (z. B. Banken) zurückstehen müssen. Allerdings steht die  Genossenschaft unter einer ständigen Kontrolle und Aufsicht des Genossenschaftsverbandes. So erfolgt jährlich eine mehrtägige Prüfung des gesamten Geschäftsbetriebes der Energiegenossenschaft. Den daraus resultierenden Prüfbericht können alle Mitglieder der Energiegenossenschaft Starkenburg einsehen

Häufige Fragen

Eine Genossenschaft ist eine Organisation, die von einer Gruppe von Menschen gegründet wurde, um gemeinsam wirtschaftliche oder soziale Ziele zu erreichen. Jedes Mitglied hat eine Stimme und gemeinsam treffen sie Entscheidungen über die Aktivitäten der Genossenschaft. Die Mitglieder teilen die Verantwortung und die Gewinne oder Einsparungen werden auf alle Mitglieder aufgeteilt. Die Genossenschaft basiert auf dem Prinzip der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Sie kann in verschiedenen Bereichen tätig sein, wie zum Beispiel in der Landwirtschaft, im Handwerk, im Handel oder in der Wohnungswirtschaft.

 

Wenn Sie sich in unsere Interessentenliste eintragen, werden Sie informiert, sobald eine Beteiligung möglich ist. Sie erhalten dann einen kurzen Projektsteckbrief und ein Reservierungsformular und können uns so, unverbindlich mitteilen, ob und in welcher Höhe Sie in dieses Projekt investieren wollen.

Der Zinssatz der Darlehen wird für jedes Projekt gesondert kalkuliert. Dabei bleiben wir grundsätzlich auf der sicheren Seite und versprechen lieber weniger, das wir auch guten Gewissens langfristig halten können, als die Menschen mit überhöhten kurzfristigen Renditeerwartungen zu locken. Entscheidend ist vielmehr, dass das, was wir solide erwirtschaften, auch an alle Genossenschaftsmitglieder wieder verteilt wird.

Mit diesem Anteil erwirbt das Mitglied gewissermaßen Eigentum an der Genossenschaft und ist damit finanziell an der Gesamtentwicklung beteiligt. Die Genossenschaft wird im Laufe der Zeit Eigentümerin verschiedener Anlagen und erfährt somit einen kontinuierlichen Wertzuwachs. Jährlich entscheidet die Generalversammlung über die Höhe der Dividende für den Geschäftsanteil. Die Mitglieder der Genossenschaft haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens. Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich und es besteht keine persönliche Nachschusspflicht. Die Kündigungsfrist beträgt laut Satzung zwei Jahre.

Im Rahmen eines langfristigen nachrangigen Darlehens wird ein definiertes Projekt der Energiegenossenschaft finanziert. Die Laufzeit liegt im allgemeinen bei 20 Jahren, getilgt wird ab dem dritten Jahr. Der Zinssatz wir für jedes Projekt gesondert kalkuliert. Das Darlehen kann, vor Ende der Laufzeit nicht gekündigt aber auf ein anderes Genossenschafts-Mitglied übertragen werden. Dabei gibt es einen festgelegten Mindestzins mit definierten Tilgungsfristen. Bei höheren Einnahmen des Projektes sind zusätzliche Ausschüttungen über den Geschäftsanteil möglich (z. B. mehr Sonne oder mehr Wind als kalkuliert). Im Falle einer Genossenschaftsinsolvenz stünde das Darlehen nachrangig hinter anderen Gläubigerforderungen (z.B. Banken) zurück. Es besteht somit das theoretische Risiko eines Verlustes in Höhe des Nachrangdarlehens.

Weitere Fragen? Gerne stehen wir telefonisch oder über unser Kontaktformular für Rückfragen zur Verfügung!