Die Modautaler Gemeindevertretung hat dem Mediationsergebnis für die Wegenutzung für das neue Windrad auf der Neutscher Höhe offiziell zugestimmt. Die Kommune hatte ursprünlich gegen den Sofortvollzug der Baugenehmigung geklagt, da die Erschließung aus ihrer Sicht nicht gesichert sei. Der vom Projektentwickler 3 P Windenergie angebotene Mitbenutzungsvertrag der „Hutzelstraße“ war von Modautal als nicht zumutbar abgelehnt worden.
Das Verwaltungsgericht Darmstadt schlug daraufhin ein Mediationsverfahren vor. In dessen Verlauf einigten sich die Beteiligten darauf, dass ein Sachverständiger den Zustand der Straße per Videoaufzeichnung festhält. Treten Schäden an der Straße auf, die durch den Bau des Windrads entstanden sind, müssen die Betreiber die Kosten für die Instandsetzung übernehmen.
Anfang Dezember hatte das RP den Bau von zwei Windrädern auf Seeheim-Jugenheimer Gemarkung genehmigt. Mit dem formalen Schritt des Parlaments ist die Erschließung der Windräder nun gesichert.