Das Hessische Wirtschaftsministerium hat ein Faktenpapier zu den Infraschall-Emissionen von Windkraftanlagen vorgelegt. „Damit liefern wir über die Grenzen Hessens hinaus einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Debatte“, sagte Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch in Wiesbaden. Infraschall entsteht bei vielen technischen und natürlichen Vorgängen, beispielsweise beim Meeresrauschen. Er ist zu tief für das menschliche Ohr; lediglich bei hohem
Schalldruck ist er wahrnehmbar. Grundsätzlich kann er sich auf die menschliche Gesundheit auswirken – dies jedoch nur bei Schalldruckpegeln deutlich oberhalb der Wahrnehmungsschwelle.
„Nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse ist der in Hessen geltende Mindestabstand von 1000 Metern zwischen Windrädern und Ortslagen so groß, dass der von den Anlagen ausgehende Infraschall weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle bleibt und somit keine wissenschaftlich belegbaren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat“, sagte der Minister. Auch ein Mindestabstand von 600 Metern, wie er für sogenannte Weiler einzuhalten ist, sei nach heutigem Stand des Wissens unbedenklich.
Das von namhaften Expertinnen und Experten verfasste Papier ist im Internet zugänglich. Es beschreibt auf der Grundlage eines Hearings im Dezember 2014 sowie einer daran anschließenden öffentlichen Konsultation und Auswertung wissenschaftlicher Quellen den aktuellen Stand der Wissenschaft und der Rechtsprechung. Dabei berücksichtigt es auch die Positionen windkraftkritischer Bürgerinitiativen.
Quelle: Pressemitteilung Hessisches Wirtschaftsministerium vom 10. Juni 2015