Die Erneuerbaren Energien sind von „überragendem öffentlichen Interesse“ und „dienen der nationalen Sicherheit“. Diesen hohen Rechtsstatus hat der Gesetzgeber unter anderem auch der Solarenergie zugeschrieben. Doch der graue Genehmigungsalltag sieht leider anders aus. Aktuell hakt es beim Bürgersolarpark Reinheim aufgrund Forderungen des Landesdenkmalamtes. Ein SAT 1 Bericht geht dieser Frage nach (Link zur SAT 1 Mediathek >>) .
In Reinheim im Bereich „Hundertmorgen“ läuft aktuell ein Projekt zur Umsetzung eines 5,7 ha großen Bürgersolarparks. Mehr als 7 Mio. Kilowattstunden Strom sollen hier jährlich klimaneutral erzeugt werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hatte sich nun das Landesamt für Denkmalpflege als sogenannter „Träger öffentlicher Belange“ zu dem Bauvorhaben geäußert und eine geophysikalische Prospektion gefordert. Die komplette Fläche wurde nun – natürlich auf unsere Kosten – aufwändig nach historischen Relikten untersucht.
Wir sind nun gespannt, wie sich die Ergebnisse auf den weiteren Projektablauf auswirken. Sollte Grabungen angeordnet werden, würde dies zu einer erheblichen Verzögerung bei der Umsetzung des Bürgersolarparks führen. Müssten größere Flächen aufgrund Inanspruchnahme durch den Denkmalschutz entfallen, droht das Projekt aus wirtschaftlichen Gründen Aspekten gänzlich zu scheitern.
„Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn ein Zukunftsprojekt ausgerechnet am Blick in die Vergangenheit scheitern würde“, sagt ES Vorstand Micha Jost.