Verwaltungsgericht Darmstadt lehnt Windrad-Klagen ab – WindSTARK1 hält Grenzwerte ein

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat einen Eilantrag von zwei Neutscher Bürgern mit Beschluss vom 27. Juni abgelehnt. Anwohner hatten die Genehmigungsbehörde zwingen wollen den Sofortvollzug zum Bau der Windräder auszusetzen. Das Gericht sah hier keinerlei Ansatzpunkte und hat die Klage abgewiesen.

Im Kern geht es um die Frage, ob Neutsch ein reines Wohngebiet (geringere Lämgrenzwerte), ein allgemeines Wohngebiet oder gar ein Dorf- und Mischgebiet (höhere Grenzwerte) ist. Je nach Einstufung sind während der Nachtzeiten höhere Lärmpegel möglich.  Die Kläger waren der Meinung Neutsch sei ein reines Wohngebiet. Für diese Einstufung gibt es angesichts der vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe sowie der schon seit 16 Jahren betriebenen 3 Windrädern vor Ort keinerlei Grundlage.

Das Verwaltungsgericht sieht diesen Bereich als allgemeines Wohngebiet an und konnte keine Überschreitung der zulässsigen Grenzwerte durch die Windräder feststellen.

Im Juli wird nun mit den ersten Baumaßnahmen begonnen.